meine ersten Drillinge Mia, Fabio und Alessia, die ich in der Schwangerschaft und im Wochenbett begleitet habe.
Kontakt nach der Geburt:
Um eine schnelle Kontaktaufnahme und Terminierung zu ermöglichen, bitte nach der Geburt WhatsApp oder SMS benutzen.
Bitte auch den Namen verwenden, mit welchem die Anmeldung für das Wochenbett stattgefunden hat, um Unklarheiten zu vermeiden.
Die Regelung in der Schweiz:
Die Wochenbettbetreuung wird von der Grundversicherung (KVG) übernommen ab dem Tag der Geburt bis max. dem 56. Tag danach.
Nach dem 56. Tag kann eine Hebamme mit einem Arztrezept weiterhin auf Besuch kommen, sofern eine verlängerte Betreuung indiziert ist.
Beim 1. Kind: sind 16 Besuche bezahlt
Beim 2.+ Kind: sind 10 Besuche bezahlt, bei Sectio auch 16.
Betreuungsdauer:
In der Regel sind es meist 4-8 Hausbesuche bei einem physiologischem Wochenbett. Ich komme solange auf Hausbesuch wie es Unterstützung braucht.
Erreichbarkeit:
Tagsüber bin ich innert 2-3 h per SMS/Whatsapp erreichbar, Mails schaue ich nur 1x täglich an.
Ich bitte jede Frau am Tag der Geburt mir eine kurze Info 079 632 62 10 zu schicken, damit ich organisatorisch weiss, dass ich bald auf Hausbesuch vorbei kommen kann.
Was macht eine Hebamme:
Assessment Mutter
Kontrolle, Beratung und Maßnahmen zu Uterus- und Rückbildungsvorgängen, Beckenboden,Brust- und Laktationsvorgänge, Heilungsabläufen von Dammverletzungen und Sectionaht, Gesundsförderung und Prävention, Beratung rundum aller Themen Mutter/ Kind/ Familie, Still-, Schlaf-, Trageberatung, Babyhandling-, Pflege und kleine Elternschule, praktische Hilfsmittel, Tipps im Alltag im Wochenbett mit einem newborn Bébé
Assessment Kind
Gewichtsverlauf, Kontrolle bezüglich Gedeihen, Entwicklung, Verhalten, Allgemeinzustand und Vitalität
Beratung zu den verschiedenen Ernährungsvarianten, Bedürfnissen, Lagerungen
Guthrie Test und Konakiongabe, visuelle Kontrolle des Ikterus
Babypflege, wickeln und baden
EEH im Wochenbett:
Babywatching, Babymassage, Kaiserschnittmassage für ein besseres Ankommen in der Welt, Bindungsförderung und Stärkung
Verarbeitung von Schwangerschafts- und Geburtsthemen
Sanfte Körperarbeit
Pikettgeld:
Seit 2011 verlangen wir Hebammen aus dem Kanton AG wieder das Hebammen-Pikettgeld. (Siehe Dateien)
Das Pikettgeld ist eine einmalige Pauschale von 120.-, die der Hebammenverband AG/SO fix definiert hat.
Die Pauschale ist selbstverständlich für die gesamte Wochenbettszeit, welche die Frau selber entrichten muss, wenn es ihre Gemeinde oder ihre Krankenkasse nicht übernimmt.
Wartgeld, weil kein fixer Hausbesuchstermin vorab buchbar ist, innerhalb der Hebammenzeit immer wieder Probleme, Fragen und Unsicherheiten auftauchen, die geklärt werden müssen. Eine Hebamme hat die Auflage (innert ein paar Stunden) erreichbar zu sein, um Probleme zu klären und lösen oder bei Unsicherheiten der Frau eine emotionale Stütze zu sein, sei es per Telefon/Mail oder einem notfallmässigem Besuch. Die Hebamme entscheidet dann, ob allenfalls die Konsultation beim Gynäkologen, Pädiater oder in der Klinik nötig ist.
Vertretung:
Meine Vertretung ist Melanie Saxer, Ramona Guhl (FiGö) oder Olivia Schreiner (Baden)